Jugendarbeit

Offene Jugendarbeit in Altishofen

 

Seit dem 1. Januar 2022 bieten wir zusammen mit den Gemeinden Egolzwil, Nebikon und Wauwil die Jugendarbeit unter einem Dach an. Ergänzend zu den vier Einwohnergemeinden gehört auch die kath. Kirchgemeinde Egolzwil-Wauwil zur Trägerschaft. Die Zusammenarbeit ist in einem Gemeindevertrag geregelt. Darin wird die Organisation, der Auftrag und die Finanzierung des Betriebes festgelegt. Die Trägerschaft Jugendarbeit setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:

Altishofen Delia Bühler, Ressort Bildung, Sport und Kultur (Präsidium)
Egolzwil Antoinette Wicki, Ressort Soziales und Gesundheit
Nebikon Gerold Meyer, Ressort Bildung
  Sara Schuppan, Koordinatorin Sozialraumorientierte Schule und Gemeinde
Wauwil René Schönauer, Ressort Soziales
Kirchgemeinde Doris Zemp, ortsverantwortliche Seelsorgerin Egolzwil-Wauwil
Gemeindeübergreifend Reto Häfliger, Schulsozialarbeiter und operative Leitung JA 

 

 

Ansprechperson für alle Jugendlichen

Miriam Furrer, Jugendarbeiterin

Kontakt: 079 522 04 59 & WhatsApp

jugendarbeit@junewa.ch

Karin Steinmann, Jugendarbeits-Assistentin

Kontakt: 079 697 11 11 & WhatsApp

jugendarbeit@junewa.ch

 

Das aktuelle Programm für die offene Jugendarbeit finden Sie unter folgendem Link:

 

Ferienplan Schuljahr 2022/23

 

Ferienplan 2022/23

Schulbeginn 22.08.2022
Herbstferien 01.10.2022 – 16.10.2022
Weihnachtsferien 24.12.2022 – 08.01.2023
Fasnachtsferien 11.02.2023 – 26.02.2023
Frühling/Osterferien 07.04.2023 – 23.04.2023
Sommerferien 08.07.2023 – 20.08.2023
Weitere schulfreie Tage 
Allerheiligen Di. 01.11.2022
Martinstag Fr. 11.11.2022

Maria Empfängnis

Do. 08.12.2022

Auffahrt Do. 18.05.2023
Brücke Fr. 19.05.2023
Pfingstmontag Mo. 29.05.2023
Fronleichnam Do. 08.06.2023
Brücke Fr. 09.06.2023
 
Reglement Urlaub und Jokertage

 

Dieses Reglement stützt sich auf das Gesetz über die Volksschulbildung (§ 21) und deren Verordnung (§ 18).

Unvorhersehbare Abwesenheiten 

Meldepflicht

Unvorhersehbare Abwesenheiten (Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren, wie Krankheit oder Unfall) sind von den Erziehungsberechtigten der zuständigen Lehrperson mit Angabe des Grundes sofort zu melden.

Unentschuldigte Absenz

Eine Abwesenheit, die nicht begründet innert vier Tagen gemeldet wird oder deren Begründung keine Unvorhersehbarkeit darzustellen vermag, gilt als unentschuldigte Absenz.

Vorhersehbare Abwesenheiten

Begründeter Urlaub

Voraussetzung für eine Dispensation: Lernende werden auf begründetes Gesuch der Erziehungs-berechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert.

Zuständige Stellen und Fristen

Gesuche für begründeten Urlaub sind mittels Formular schriftlich zu richten:

bis 3 Tage sofort an die Klassenlehrperson
bis 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulleitung
über 2 Wochen mind. 3 Wochen im Voraus an die Schulpflege

Diese sind befugt, Urlaubsgesuche zu genehmigen oder abzulehnen.

Unbegründeter Urlaub

Jokerhalbtage

Die Erziehungsberechtigten können in eigener Verantwortung, ohne Angabe eines Grundes, für ihr Kind max. 4 Schulhalbtage Dispens (Jokerhalbtage) pro Schuljahr beanspruchen.

Sie gelten als entschuldigte Absenzen.

Besondere Bestimmungen für den Bezug von Jokerhalbtagen

  • Jokerhalbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden.
  • Erziehungsberechtigte haben Jokerhalbtage mind. eine Woche im Voraus mit dem entsprechenden Meldeformular bei der Klassenlehrperson anzumelden.
  • Die Klassenlehrperson führt Kontrolle über bezogene Jokertage.
  • Verpasster Unterrichtsstoff muss von den Schülerinnen und Schülern in eigener Verantwortung nachgearbeitet werden. Prüfungen und Tests haben sie nachzuholen.
  • Bei folgenden Bedingungen werden keine Jokerhalbtage genehmigt:
    • einen Tag vor und nach Schulreisen/Schullager
    • bei Schulanlässen (z.B. Projekttage/-wochen, Sporttag, Herbsttag, Schulreisen, Interreligiöser Tag, usw.)
    • in der letzten bzw. ersten Schulwoche eines Schuljahres.

Am Ende eines Schuljahres verfallen nichtbezogene Jokerhalbtage. Sie können nicht kompensiert, bzw. auf das neue Schuljahr übertragen werden.

Formular

Das Formular kann bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden.

Bussen

Erziehungsberechtigte, die gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstossen, können gemäss

§ 18 der Verordnung zum Volksschulbildungsgesetz von der Schulleitung mit einer Ordnungsbusse bis zu Fr. 1’500.- bestraft werden. Im Wiederholungsfall kann die Schulpflege eine Busse bis zu Fr. 3’000.- aussprechen.

Für die Schule Ebersecken gilt:

  • für bis zu drei unentschuldigten „Fehltagen“ pauschal Fr. 200.--
  • für jeden zusätzlichen unentschuldigten „Fehltag“ je Fr. 50.—
Schulhausregeln

Miteinander

Ich gehe fair mit anderen Kindern/Menschen um.
Ich entschuldige mich mit Händedruck und Augenkontakt.

Ich halte mich an die STOPP-Regel.
Ich entschuldige mich mit Händedruck und Augenkontakt.

Streit löse ich mit Hilfe des Friedensspicks.
Ungelöste Streitfälle werden mit Hilfe des Klassenrats oder einer Lehrperson geklärt.

Ich grüsse.
Wir machen uns darauf aufmerksam / wir üben.

Verhalten ums Schulhaus

Ich darf einen halbe Stunde vor Schulbeginn auf dem Pausenplatz sein (Morgen: 07.30 Uhr, Nachmittag: 13.00 Uhr).

Ich gehe spätestens eine Viertelstunde nach Schulschluss nach Hause.

Ich werfe meinen Abfall in den Abfalleimer.

Ich darf auf den Rasenplatz, wenn das Schild „OFFEN“ steht.

Ich darf Schneebälle nur auf dem Hartplatz werfen.

1. Mahnung > Meldung an Klassenlehrperson (Liste führen); Mögliche Sanktion: Schulhausplatz fötzelen

Buddi

Ich betrete das Schulhaus ab 07.45 Uhr und um 13.20 Uhr und mache mich für den Unterricht bereit, welcher um 08.00 Uhr oder um 13.30 Uhr beginnt.

Individuelle Lösungen und Abmachungen.

Pausenschrank

Ich darf den Pausenschrank vor der Schule (morgens und mittags) und während der Pause benutzen. Ich versorge, was ich benutzt habe.

Die für den Pausenschrank verantwortlichen Kinder kontrollieren die Vollständigkeit und schliessen den Schrank ab.

Ist der Schrank nach der Schule offen, wird er von einer Lehrperson geschlossen und bleibt am folgenden Halbtag bis zum Schulbeginn geschlossen. Was draussen liegen bleibt, wird von den Lehrpersonen eingesammelt und eine Woche weggesperrt.

Umgang mit Material

Ich gehe sorgfältig mit allem Material um.

Ich versorge alles Material am richtigen Platz.

Aus Unachtsamkeit beschädigtes Material muss von den Erziehungsberechtigten bezahlt werden.

Pschscht

Während des Unterrichts arbeite / verhalte ich mich im Gang so, dass alle ungestört arbeiten können.

Nach 1. Mahnung müssen die Kinder ins Schulzimmer zurück. Leiser Zimmerwechsel (z.B. ins Turnen) wird geübt.

Grundsätze für unser Zusammenleben

Ich gehe respektvoll mit meinen Mitmenschen an der Schule um.

Ich arbeite so, dass ich die anderen nicht störe.

Ich gehe sorgfältig mit Material und Einrichtung um.

Fehler gehören zum Lernen - Fehler sind unsere Helfer. Ohne Fehler gibt es kein Lernen.

Kommunikationswege an der Schule Altishofen

Um einen vertrauensvollen Umgang unter allen an der Schule Altishofen Beteiligten zu gewährleisten, ist ein Einhalten des unten stehende Kommunikationsmodells bei Fragen, Problemen, Anregungen und Beschwerden unumgänglich.

1. Schritt: Bei Fragen, Problemen, Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich zuerst direkt an die betreffende Lehrperson.

2. Schritt: Führt das erste Gespräch mit der betreffenden Lehrperson zu keiner befriedigenden Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung. Diese versucht mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.

3. Schritt: Sollte auch Schritt 2 zu keiner Lösung führen, ist die Bildungskommission als oberste Instanz zuständig.

Es ist sehr wichtig, dass der oben beschriebene Kommunikationsweg IMMER eingehalten wird!